Förderung
Unsere Arbeit wird durch verschiedene öffentliche Mittel sowie durch Spenden finanziert. Diese Unterstützung ermöglicht es uns als anerkannter freier Träger, Beratungsarbeit, Bildungsangebote, Kinder- und Jugendarbeit sowie die Landesgeschäftsstelle in Schleswig-Holstein zu gestalten. Für das Gebiet der Hansestadt Hamburg erhalten wir derzeit keine regelmäßige Förderung.
Spenden und Mitgliedsbeiträge:
Als gemeinnütziger Verein sind wir berechtigt, Spenden anzunehmen und Bescheinigungen auszustellen. Bis zur Grenze von 300 Euro gilt gegenüber dem zuständigen Finanzamt ein vereinfachter Nachweis und es ist keine Bescheinigung notwendig. Die Geschäftsstelle stellt gerne bei Angabe der Kontaktdaten eine Bescheinigung aus, wenn der Geldeingang auf dem Spendenkonto festgestellt wird:
Jugendnetzwerk lambda nord e.V.
Sparkasse Holstein
DE64213522400000022864
NOLADE21HOL
Mitglieder bis 27 Jahre zahlen keinen verpflichtenden Beitrag. Mitgliedsbeiträge werden von unserem Bundesverband erhoben und den Landesverbänden zugewiesen. Fördermitgliedschaften und kleine Spenden, z. B. bei Veranstaltungen wie dem CSD, helfen uns, weitere Projekte zu realisieren. Für diese Projekte benötigen wir immer wieder Eigenmittel als Verein.
Öffentliche Förderung:
Wir erhalten seit vielen Jahren Fördermittel des
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein. Damit finanzieren wir die
queere Kinder- und Jugendarbeit in Schleswig-Holstein, die Informations- und
Beratungsstelle NaSowas sowie die
Landesgeschäftsstelle. Unsere lambda::nord Teamkoordination für
SCHLAU Lübeck wird über das
SCHLAU SH Netzwerk ebenfalls mit Mitteln aus dem Sozialministerium finanziert. Es gibt in Schleswig-Holstein darüber hinaus weitere Fördermöglichkeiten beim
Runden Tisch Echte Vielfalt, die wir unregelmäßig für Projekte nutzen.
Seit 2022 besteht ein Budgetvertrag mit dem Bereich Jugendarbeit der Hansestadt Lübeck, der die queere Kinder- und Jugendarbeit Lübeck, z.B. unser QU:ALLE Projekt sowie die Beratungsstelle NaSowas in Lübeck möglich macht. Für die Förderung queerer junger Menschen auf kommunaler Ebene empfehlen wir pro Einwohner*in eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt mindestens einen Euro im Jahr in der Haushaltsplanung. Auf kommunaler Ebene bieten sich immer wieder Möglichkeiten für einzelne Projekte Bundesmittel aus lokalen Partner:innenschaften für Demokratie abzurufen. Auch übernehmen Jugendämter, Kinder- und Jugendbeiräte oder Gleichstellungsbeauftragte immer wieder veranstaltungsbezogene Ausgaben.
Wir arbeiten an Querschnittsthemen auch gemeinsam mit Jugendringen und dem Landesjugendring oder weiteren Netzwerkpartner*innen. Zuletzt 2023 wurde lambda::nord durch das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über
Das Zukunftspaket gefördert.
Zusätzliche Einnahmen:
Unsere Multiplikator*innenarbeit ermöglicht es uns, umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 UStG bis zu 22.000 Euro jährlich durch unsere Weiterbildungsveranstaltungen zu erwirtschaften. Diese Einnahmen fließen direkt in die Projekte ein und unterstützen die Umsetzung unserer Angebote vor Ort.
Dank dieser vielfältigen Förderungen können wir Räume für junge Menschen schaffen, queere Sichtbarkeit stärken und ein Netzwerk für Vielfalt und Akzeptanz aufbauen.