Viele junge Menschen befinden sich aktuell mitten im Bewerbungsverfahren für den Übergang von der 4. Klasse in die weiterführende Schule oder planen zum Sommer einen Schulwechsel etwa in die Oberstufe. Stell dir vor, du meldest dich an deiner neuen Schule an. Du bist voller Vorfreude, doch das erste Dokument, das du in die Hand bekommst, sagt dir direkt: „Dich gibt es hier eigentlich nicht.“ Genau das passiert aktuell noch an sehr vielen Schulen in Schleswig-Holstein.
Wir von lambda::nord haben den Realitätscheck gemacht. Wir haben nicht nur Stichproben genommen, sondern 259 Schulanmeldeformulare der weiterführenden Schulen im ganzen Bundesland für dich manuell unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse unseres „Schulmonitorings 2026“ (Tabellen Datei) sind für uns ein Arbeitsauftrag und Diskussionsgrundlage. In der Datei haben wir auch alle Links aufgelistet, die wir zu Anmeldeformularen finden konnten. Wenn deine Schule etwas ändert oder du einen Fehler entdeckst, reporte ihn gerne. Wir aktualisieren dann die Datei!
Gemeinsam für Schule der Vielfalt im Norden arbeiten das Schulprojekt QU:ALLE aus der Kinder- und Jugendarbeit in Lübeck und die Landesgeschäftsstelle an den nächsten Schritten. Dafür nehmen wir Kontakt zu den kommunalen Ausschüssen für Jugendhilfe und Schule auf, geben Feedback an das Bildungsministerium und vernetzen uns weiter mit allen, die sich für queerfreundliche Schulen einsetzen: Schüler:innen, Eltern, Schulsozialarbeit, Lehrkäfte und anderen Träger*innen queerer Bildungsarbeit.
TIN* Jugendliche? Im Formular oft Fehlanzeige
Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 entschieden, dass binäre Geschlechtsangaben nicht ausreichen sind. Obwohl das Personenstandsgesetz bereits seit 2018 die „Dritte Option“ (m/w/d) rechtlich vorsieht, ignorieren knapp 23 % der Schulen in Schleswig-Holstein diese rechtliche Realität komplett. Wer nicht „männlich“ oder „weiblich“ ankreuzt, passt dort nicht auf das Anmeldeformular der entsprechenden Schulen. Besonders absurd: Oft widersprechen sich sogar die Formulare derselben Schule – manche Schulgänge an den Berufsschulen führen m/w/d auf andere nur m/w.Es handelt sich um einen administrativer Flickenteppich auf dem Rücken von trans*, inter* und nicht-binären Kinder, Jugendliche, junge Erwachsenen und ihren Bezugspersonen. Nur 16 von 259 Formularen (ca. 6 %) benennen korrekt, wobei einige dabei „sonstiges“ oder „ohne Eintrag“ als Auswahl nutzen:
Die Mehrheit der Schulen nutzen für Schüler*innen bereits die Abfrage nach m/w/d und müssen nur ein weiteres Feld mit „keine Angabe“ ergänzen. Einige Schulen wählen Freifelder für den Geschlechtseintrag, das ist an sich eine gute Idee, aber es kann dazu führen, dass der pädagogische Auftrag und der Schutz von jungen TIN Personen dabei nicht beachtet wird.
Gar nicht nacht dem Geschlecht zu fragen, wie es auch das Bildungsministerium vorgibt („Schüleraufnahmebogen B„), bietet Chancen. Allerdings vermuten wir, dass in diesen Fällen der Eintrag aus dem Geburtenregister ungefragt direkt übernommen wird. Bei jeder Anmeldung benötigt es nämlich eine Kopie der Geburtsurkunde. Auf diese Art werden Transitionsprozesse unsichtbar und ein Coming-Out wird vom Formblatt zum Thema im Unterricht, wenn Schüler*innen sich vor der Klasse zu ihrer Geschlechtsidentität äußern müssen. Das betrifft dann auch binäre trans* Personen, die bereits in ihrer Transition sind und ihr Coming-Out hatten, eventuell gar nicht mehr dem festgestellten Geschlecht bei der Geburt zugeordnet werden können.
Unbedingt braucht jede Schule daher auch Möglichkeiten zur Änderungsmitteilung, um zu einem späteren Zeitpunkt Stammdaten in der „SCHUL-ID“ korrigieren zu lassen. Das betrifft auch Änderungen des Nachnamens oder eine neue Meldeadresse, genauso wie das Coming-Out von TIN Eltern.
Viele junge Menschen nutzen zunächst die Möglichkeit des DGTI Ergänzungsausweises. Dieser wird seit vielen Jahren von der Polizei und dem Bundesinnenministerium anerkannt und bezieht sich immer auf einen Personalausweis. Dadurch wird abgesichert, dass kein Identitätsbetrug oder eine Urkundenfälschung stattfinden kann. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Ergänungsausweis nicht nur bei Polizeikontrollen, sondern in jeder Schule im Norden anerkannt wird.
Die „Mutter-Vater-Falle“
Noch schlimmer sieht es bei den Eltern aus: In über 60 % der Fälle (das sind fast zwei Drittel!) verharren die Bögen in einer starren Binärität. „Mutter“ und „Vater“ sind die einzigen Optionen. Für Regenbogenfamilien – also etwa zwei Mütter oder zwei Väter – oder für TIN-Eltern beginnt der Schulalltag mit einer Diskriminierung. Das betrifft übrigens auch Alleinerziehende, andere Caremodelle (z.B. wenn Kinder bei den Großeltern aufwachsen) und Betreuer*innen. Dort müssen regelmäßig die Vater oder Mutter Felder manuell durchgestrichen werden. Es gibt wenige Ausnahmen, die auch bei den Eltern die Ansprache oder den Geschlechtseintrag abfragen.
Das schleswig-holsteinische Schulgesetz (SchulG) ist in seiner Sprache bereits deutlich weiter als viele der aktuell verwendeten Anmeldebögen und bietet eine klare rechtliche Basis für geschlechtsneutrale und vielfältige Familienmodelle. In § 2 Abs. 5 SchulG wird explizit nicht mehr nur von „Mutter und Vater“ gesprochen, sondern der Begriff der „Eltern“ rechtlich weit gefasst: Er umfasst die sorgeberechtigten Personen, aber auch Stiefeltern, Pflegeeltern oder Lebenspartner*innen, sofern das Kind mit ihnen in einem Haushalt lebt. Zudem definiert das Gesetz den Bildungsauftrag in § 4 SchulG als Erziehung zur Anerkennung der Gleichberechtigung und zur Achtung der Vielfalt.
Da das Schulgesetz somit die Vielfalt der Lebensentwürfe bereits als Norm gesetzt hat, ist die starre Abfrage von „Mutter/Vater“ oder rein binären Geschlechtern in den Aufnahmebögen nicht nur ein bürokratisches Relikt, sondern steht im direkten Widerspruch zum modernen Wortlaut und dem inklusiven Geist des Landesrechts. Wo bleibt die Willkommenskultur, wenn die Identität der Erziehungsberechtigten schon im Sekretariat nicht erfasst werden kann?
Unverhältnismäßige Datenerhebung statt pädagogischer Förderung
Während bei der geschlechtlichen Vielfalt eifrig „gespart“ wird, explodiert an anderer Stelle die Neugier der Anmeldebögen: bei der Migrationsbiografie. Wir haben Formulare gefunden, die detailliert nach dem Asylstatus, dem exakten Einwanderungsdatum oder dem Status als „unbegleiteter Flüchtling“ fragen. Wir sagen ganz klar: Das hat in einem pädagogischen Aufnahmebogen nichts zu suchen!
Schulen müssen wissen, welchen (Sprach)förderbedarf ein Kind hat. Der ausländerrechtliche Status ist für die Bildung völlig irrelevant und führt lediglich zu einer Stigmatisierung („Migrant = Förderbedarf“). Hier wird das Prinzip der Datensparsamkeit (DSGVO) nicht angewandt. Das führt zu institutioneller Mehrfachdiskriminierung bei queeren Personen mit Migrationsbiografie.
Wie sind die Noten entstanden?
Die kommunalen Noten basieren auf einem transparenten Punktesystem, das wir für das „Zeugnis: Inklusivität der Schulformulare SH 2026“ entwickelt haben. Bewertet wurden zwei Bereiche: die Geschlechtsabfrage bei Schülerinnen sowie die Abfrage der Sorgeberechtigten. Die Schüler*innen-Kategorie wurde doppelt gewichtet, weil hier die unmittelbare rechtliche und persönliche Betroffenheit am höchsten ist. Für die Geschlechtsabfrage konnten Schulen zwischen 0,0 Punkten (rein binär „männlich/weiblich“) und 4,0 Punkten (vollständige Umsetzung gemäß Personenstandsrecht inklusive expliziter Option „keine Angabe“) erreichen. Auch Freifelder (3,5 Punkte), die Abfrage „m/w/d“ (3,0 Punkte) oder die vollständige Nichterfassung (2,5 Punkte) wurden differenziert bewertet. Bei den Sorgeberechtigten reichte die Skala ebenfalls von 0,0 Punkten (nur „Mutter/Vater“) bis 4,0 Punkten (neutrale Formulierungen wie „Sorgeberechtigte 1 & 2“). Aus der erreichten Gesamtpunktzahl im Verhältnis zur maximal möglichen Punktzahl wurde eine Prozentquote berechnet und anschließend in eine Schulnote übertragen. So entsteht ein vergleichbares, landesweites Ranking, das sowohl rechtliche Mindeststandards als auch aktive Sichtbarkeit und Selbstbestimmung berücksichtigt.
Was wir jetzt tun
Wir lassen diese Zahlen nicht in der Schublade verschwinden. Wir haben bereits:
- Das Bildungsministerium in Kiel über die Zahlen informiert und die Auswertung offen gelegt.
- Ein Zeugnis für alle Kreise und kreisfreien Städte erstellt. Dabei fließen die Auswahlmöglichkeiten für Schüler*innen und Eltern mit ein und bilden eine kommunale Note. Wir werden mit etwas Abstand erneut eine Prüfung aller 259 Schulen vornehmen und Vergleichsdaten erheben.
- Kontakt zu regionalen Ausschüssen aufgenommen und Musteranträge vorbereitet. Das Ziel: Die Schulen sollen daran erinnert werden, die Formulare zu überarbeiten.
- Überarbeitungsvorschläge für das Formblatt „Schüleraufnahmebogen B“ gesammelt und werden diese zweitnah dem Ministerium mitteilen.
Unsere Forderung ist simpel: Wir brauchen in Schleswig-Holstein ein einheitliches, rechtssicheres und diskriminierungsfreies Musterformular. Schule muss ein sicherer Ort sein, an dem alle willkommen sind – und zwar vom ersten Kreuzchen an.
Du bist nicht allein!
Du hast ähnliche Erfahrungen bei deiner Anmeldung gemacht? Melde dich bei uns! Wir sammeln eure Geschichten, um verständlich zu machen, warum die aktuellen Anmeldeformulare überarbeitet werden müssen.
Schulmonitoring 2026 – Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick:
- ca. 23 % der Schulformulare ignorieren Geschlechtervielfalt vollständig
- Nur ca. 6 % bilden Geschlechtsvielfalt vollständig korrekt ab
- Über 60 % verharren bei „Mutter/Vater“ statt Eltern/Erziehungsberechtigte
